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FIDO INKASSO seit 1960 in Frankfurt
Peter-Bied-Strasse 5
65929 Frankfurt am Main
Telefon 069 77 77 76
Telefax 069 700 600
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Niederlassung
Zeltnerstraße 1 - 13
90443 Nürnberg
Telefon 0911 21 48 741
Telefax 0911 21 48 740
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Offene Forderungen, unbezahlte Rechnungen, Zahlungsverzug, Mietrückstände, hartnäckige Schuldner, Betrug, nicht bezahlter Unterhalt, Anlagebetrüger, Geldumtauschbetrug, Geldwechselbetrug, Insolvenzbetrug in Nürnberg und Frankfurt
Offene Forderungen, unbezahlte Rechnungen, hartnäckige Schuldner, Mietrückstände
Wenn Ihre Mahnschreiben zurückkommen und Ihr Schuldner nicht mehr ans Telefon gehen, rufen Sie uns sofort an!
Wir betreiben für Sie als zugelassenes Inkassounternehmen deutschlandweit ab Auftragserteilung das außergerichtliche Mahnverfahren, das gerichtliche Mahnverfahren und natürlich unser Spezialgebiet die hohe Kunst der Zwangsvollstreckung gegen Ihren resistenten Schuldner.
Wir betreiben für Sie als zugelassenes Inkassounternehmen deutschlandweit ab Auftragserteilung das außergerichtliche Mahnverfahren, das gerichtliche Mahnverfahren und natürlich unser Spezialgebiet die hohe Kunst der Zwangsvollstreckung gegen Ihren resistenten Schuldner.
Gerichtliches Mahnverfahren bei Geldforderungen
Sollten die außergerichtliche Maßnahmen nicht oder nur teilweise zum Erfolg der Zahlung führen, leiten wir mit ihrem Einverständnis direkt das gerichtliche Mahnverfahren ein. Unser Ziel dabei ist es für den Gläubiger schnell und kostengünstig einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erlangen. Die dabei notwenigen Fristen werden von uns überwacht.
Erst eine titulierte Forderung ist die Grundlage für die Zwangsvollstreckung und schützt ihre Forderung vor Verjährung. Eine titulierte Forderung hat eine Gültigkeit von 30 Jahren.
Erst eine titulierte Forderung ist die Grundlage für die Zwangsvollstreckung und schützt ihre Forderung vor Verjährung. Eine titulierte Forderung hat eine Gültigkeit von 30 Jahren.
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Schuldner. Grundlage hierfür ist der erlassene und zugestellte Vollstreckungsbescheid, die vollstreckbare Ausfertigung eines Gerichtsurteils oder Prozessvergleichs, ein Kostenfestsetzungsbeschluss, eine notarielle Urkunde oder ein für vollstreckbar erklärter europäischer Zahlungsbefehl.
- Mobiliarvollstreckung
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Eintragung der Zwangssicherungshypothek
- vorläufiges Zahlungsverbot
- Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
- Vermögensauskunft
Zahlungsüberwachung
Wir übernehmen die Überwachung und Einziehung titulierter Forderungen sowie die regelmäßige Überprüfung der Zahlungsfähigkeit ihres Schuldners.
außergerichtliches Mahnverfahren
Ein Inkassounternehmen sollte dann schnellstens beauftragt werden, wenn eine fällige, unbestrittene Forderung des Gläubigers vorliegt und der Schuldner nicht mehr leistet.
Als effektives Forderungsmanagement führen wir für Sie das außergerichtliche Mahnverfahren durch. Nach Kontaktaufnahme und Überprüfung der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Schuldners versuchen wir effektiv und außergerichtlich die Zahlung des Schuldners herbeizuführen.
Als effektives Forderungsmanagement führen wir für Sie das außergerichtliche Mahnverfahren durch. Nach Kontaktaufnahme und Überprüfung der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Schuldners versuchen wir effektiv und außergerichtlich die Zahlung des Schuldners herbeizuführen.
- Adressermittlung
- tatsächliche Wohnsitzermittlung
- Ermittlung von Arbeitgebern
- Befragungen
- Auskünfte
- Handelsauskünfte
- Bonitätsprüfung
Wann beginnt der Zahlungsverzug bei Geldforderungen?
Wann die Zahlung für eine Leistung fällig wird, ergibt sich aus vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bedarf es grundsätzlich der Nichtleistung trotz Fälligkeit, sowie einer Mahnung, um in Verzug zu geraten.
In einigen Fällen ist aber eine Mahnung nicht zwingend notwendig.
Bei einem vertraglich vereinbarten Zahlungszeitraum, z. B. zahlbar zu einem bestimmten Datum oder zahlbar innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung. Der Schuldner gerät automatisch in Verzug, wenn dieses konkret benannte Zahlungsdatum überschritten wird.
Wenn keine Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist die Zahlung gesetzlich sofort nach Erbringung der Leistung fällig. Der Schuldner gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. Bei Rechnungen an Verbraucher muss auf die sogenannte 30-Tage-Klausel in der Rechnung hingewiesen werden.
Verweigert der Schuldner ernsthaft und endgültig die Zahlung, tritt ebenfalls der sofortige Verzug ein. Dabei muss der Schuldner eindeutig zu Wort gebracht haben, dass er die Forderung nicht erfüllen wird.
In einigen Fällen ist aber eine Mahnung nicht zwingend notwendig.
Bei einem vertraglich vereinbarten Zahlungszeitraum, z. B. zahlbar zu einem bestimmten Datum oder zahlbar innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung. Der Schuldner gerät automatisch in Verzug, wenn dieses konkret benannte Zahlungsdatum überschritten wird.
Wenn keine Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist die Zahlung gesetzlich sofort nach Erbringung der Leistung fällig. Der Schuldner gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. Bei Rechnungen an Verbraucher muss auf die sogenannte 30-Tage-Klausel in der Rechnung hingewiesen werden.
Verweigert der Schuldner ernsthaft und endgültig die Zahlung, tritt ebenfalls der sofortige Verzug ein. Dabei muss der Schuldner eindeutig zu Wort gebracht haben, dass er die Forderung nicht erfüllen wird.